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   OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98   

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https://dejure.org/1998,6653
OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98 (https://dejure.org/1998,6653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1998 - 20 U 36/98 (https://dejure.org/1998,6653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 20 U 36/98 (https://dejure.org/1998,6653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7 Nr. 2; BB-BUZ § 6
    Fehlende Belehrung gem. § 7 Nr. 2 BB-BUZ kann im Rechtsstreit nachgeholt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 7 Abs. 2 § 6
    Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rechte aus § 6 BB-BUZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Belehrung des Versicherungsnehmers als Voraussetzung der Abänderung der Leistungszusage im Nachprüfungsverfahren

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 703
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 201/89

    Anforderungen an Fristsetzung; Rechtsfolgen der Fristversäumnis

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98
    Soweit § 6 BB-BUZ in der Fassung von August 1985 darüber hinaus neben dem Recht des Versicherungsnehmers zur Klageerhebung binnen 6 Monaten noch die Erhebung des Anspruchs binnen gleicher Frist vor einem Ärzteausschuß vorgesehen hat, ist diese Klausel nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam (vgl. BGH VersR 1991, 90 f.).

    Der Bundesgerichtshofs hat in der vorgenannten Entscheidung (VersR 1991, 90 f.) § 6 BB-BUZ in der Fassung von August 1985 lediglich insoweit für unwirksam erklärt, als die Klausel von § 12 Abs. 3 VVG abweicht.

  • OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87

    Selbstbindung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98
    Diese in § 7 BB-BUZ vorgeschriebene Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rechte ist keine bloße Formvorschrift, sondern Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ablehnung weiterer Versicherungsleistungen, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. unter anderem Senat VersR 1989, 177 = r + s 1989, 166, VersR 1988, 84 = r + s 1988, 345).
  • LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus

    Es wurde weder vorprozessual eine Nachprüfungsentscheidung bekannt gegeben noch ist eine Einstellungsmitteilung im Rechtsstreit nachgeholt worden (vgl. zu dieser Möglichkeit: BGH, VersR 2000, 171; 1996, 958; OLG Hamm, VersR 1999, 703).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 201/98

    Mitteilung über die Leistungseinstellung nach BB-BUZ

    Soweit die Verurteilung den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1997 betrifft, hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten durch Teilurteil zurückgewiesen (VersR 1999, 703).
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